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Allgemeine Bestimmungen für Spieler:Innen und Trainer:Innen des FC Urdorf

Allgemeine Bestimmungen für Spieler:Innen und Trainer:Innen des FC Urdorf

Mitgliederbeiträge

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Die Höhe der jeweiligen Mitgliederbeiträge richtet sich gemäss Beschluss der ordentlichen Vereinsversammlung.  
 

Jahresbeiträge

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  • Aktive*: CHF 400

  • Senioren*: CHF 400

  • Junioren A bis F und Juniorinnen A bis E*: CHF 400

  • Junioren G und Juniorinnen F und G*: CHF 250

  • Supporter: CHF 200

  • Passivmitglieder: CHF 70

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Bei einem Eintritt während der Winterpause oder später, ist nur die Hälfte des Jahresbeitrages zu entrichten.

 

*Helferbeitrag    CHF 150
Nebst dem ordentlichen Mitgliederbeitrag bezahlt jedes Vereinsmitglied einen jährlichen Helferbeitrag von CHF 150. Durch das Sammeln von zwei Helferpunkten während der jeweiligen Vorsaison entfällt der Helferbeitrag (bzw. halbiert sich dieser beim Sammeln eines Punktes) für die darauffolgende Saison. Ab dem dritten gesammelten Helferpunkt erfolgt keine weitere Reduktion. Helfereinsätze werden via Trainer respektive Event-Organisator mit Hilfe des Tools Helfereinsatz geplant. Details zu Helfereinsätze findet ihr auf www.fcurdorf.ch.

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Ehren-, Frei- und Vorstandsmitglieder sowie Verbandsschiedsrichter, Trainer und Funktionäre sind beitragsfrei.

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Einmalige Kosten

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Administrationsgebühr von CHF 100 für alle Neuanmeldungen.
Das Beantragen einer Fussball-Lizenz beim Schweizerischen Fussballverband ist mit Kosten für den Verein verbunden. Zudem hat der Verein bei einem Vereins-Neueintritt administrative Aufwände, die grösser sind als bei einem bestehenden Mitglied. Aus diesem Grund wird jedem Neumitglied eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 100 belastet.

 

Spieler:innen, die den Beitrag trotz Rechnungsstellung nicht bezahlt haben, dürfen an Trainings sowie Spielen nicht teilnehmen und werden im Clubcorner gesperrt.
 

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FCU Bekleidung

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Der FCU besitzt eine eigene Kleiderlinie. Die Kosten für die Bekleidung gehen zu Lasten der Junior:Innen bzw. Eltern. Das entsprechende Material kann individuell über unseren Shop zu Vorzugskonditionen bestellt werden.

 

Das Beschaffen der FCU Bekleidung ist für Junior:Innen respektive Eltern nicht obligatorisch.

 

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Bussen

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Die durch den Fussballverband SFV auferlegten Bussen für unsportliches Verhalten oder Tätlichkeiten sind durch die betroffenen Spieler:Innen/Trainer:Innen selbst zu begleichen. Mittels Vorstandsbeschluss kann, im Einvernehmen mit einer Mannschaft, auch eine andere, mannschaftsbezogene Regelung getroffen werden. Alle Bussen werden durch den Leiter Finanzen schriftlich eingefordert. Sollte sich ein Spieler weigern die Busse zu bezahlen, darf er bis zur Begleichung des Ausstands am Spielbetrieb nicht mehr teilnehmen. Für die Benachrichtigung des Trainers sowie die Durchsetzung dieser Massnahme ist der für den Spielbetrieb zuständige Juniorenobmann/Sportchef verantwortlich. 

 

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Foto- und Filmaufnahmen

 

Mit der Anmeldung willige ich ein, dass vom Mitglied angefertigte Foto- und/oder Filmaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für werbliche Zwecke in allen Print- und Onlinemedien (einschließlich Social-Media-Plattformen) ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung on- und offline verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Soweit sich aus dem Bildmaterial Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.
 


Administratives & Abläufe

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Anmeldung

 

Nachfolgend wird von Spieler:In gesprochen. Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern gemeint. Der/die Spieler:In füllt das Anmeldeformular auf www.fcurdorf.ch aus. Es wird ein Passfoto (normales Foto ohne Kopfbedeckung / Sonnenbrille) sowie eine Ausweis-Kopie (Vorder- und Rückseite) benötigt. Der FC Urdorf meldet Spieler:Innen beim Verband an; Spieler:Innen erhalten vom Verband eine E-Mail oder SMS und müssen die Anmeldung bestätigen (Instruktionen stehen in der E-Mail oder SMS). 7 Tage nach der Prüfung vom Verband sind Spieler:Innen spielberechtigt. 

 

Übertritt von einem anderen Verein

 

Spieler:Innen orientieren vorgängig den alten Verein und begleichen allenfalls noch offene Rechnungen, da ansonsten kein Übertritt erfolgen kann. Das Formular «Anmeldung» auf der FCU-Webseite muss ausgefüllt werden. Der FCU meldet den Transfer beim Verband. Spieler:Innen erhalten vom Verband eine E-Mail und müssen den Transfer bestätigen (Instruktionen stehen in der E-Mail). Der alte Verein muss Spieler:Innen freigeben. 7 Tage nach der Freigabe sind Spieler:Innen spielberechtigt, sofern der Übertritt innerhalb einer der beiden Transferperioden im Sommer (zwischen 10. Juni und 31. August) oder Winter (zwischen 15. Januar und 28. Februar, internationale Transfers nur bis 15. Februar) erfolgt. 

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Es dürfen keine Spieler:Innen eingesetzt werden, die keinen Spielerpass haben.

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Austritt und Vereinswechsel

 

Bei einem Austritt oder einem Vereinswechsel im Verlauf der Saison muss der ganze Jahresbeitrag bezahlt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Diese sind der Leiterin Geschäftsstelle in schriftlicher Form (Email) bis spätestens 30. Juni mitzuteilen. Ansonsten ist der Mitgliederbeitrag der Folgesaison geschuldet. 
Sonstige Mutationen. Wechsel bei den Trainern, Trainerassistenten und Schiedsrichtern usw. sind der Leiterin Geschäftsstelle direkt vom zuständigen Juniorenobmann/Sportchef bekannt zu geben. 

 

Adressänderungen

 

Wohnortwechsel sind vom jeweiligen Vereinsmitglied direkt per E-Mail der Leiterin Geschäftsstelle zu melden. Diese nimmt die entsprechenden Korrekturen in der Mitgliederdatenbank vor.

 

Wechsel der Mitgliedschaft

 

Übertrittsgesuche vom Aktiv- zum Passivmitglied oder umgekehrt sind dem Vorstand oder der Leiterin Geschäftsstelle schriftlich bekanntzugeben. Der Übertritt vom Junioren- zum Aktivmitglied erfolgt automatisch. 

 


Weitere Bestimmungen für Trainer:Innen

 

Allgemeines

 

Die Trainer:Innen/Assistent:Innen sind verpflichtet bei Saisonbeginn eine anhand des Mitgliederverzeichnisses erstellte Mannschaftsliste zu kontrollieren. Sämtliche sich daraus ergebenden Mutationen und Ergänzungen sind bis spätestens sieben Tage vor der ordentlichen Generalversammlung direkt der Leiterin Geschäftsstelle bekanntzugeben. Damit das Mitgliederverzeichnis stets einen aktuellen Stand repräsentiert, müssen sämtliche oben aufgeführten Meldungen jeweils innert 14 Tagen bearbeitet oder gemeldet werden.

 

Spesenregelung Grundsätze

 

Ohne Beleg sowie vollständig und korrekt ausgefüllte Spesenabrechnung (mit separatem Spesenformular) erfolgt keine Rückerstattung. Ohne vorgängige Zustimmung des Vorstandes oder der Leiterin Geschäftsstelle ist es untersagt, im Namen des Vereins Warenbezüge mit Rechnungsstellung an den Verein zu tätigen oder sonstige finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Auslagen und Anschaffungen, für welche grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch besteht, werden ohne vorgängige Genehmigung nicht vergütet. Rückerstattungsberechtigte Auslagen:

  • Meldegebühren für Turniere (nur bei Zustimmung des verantwortlichen Vorstandsmitgliedes)

  • Schiedsrichtergebühren

  • Auslagen für Sanitätskoffer und Sanitätsmaterial

 

Die Spesenabrechnungen müssen halbjährlich, jeweils 14 Tage nach Abschluss der Vor- und Rückrunde (nach dem letzten Meisterschaftsspiel), z.H. des Leiter Finanzen erfolgen.

 

Materialwesen / Materialraum / Benutzung der Sportanlagen

 

Das den Trainer:Innen/Mannschaften zur Verfügung gestellte Material ist Eigentum des FCU. Gleiches gilt für die Einrichtung des Materialraums auf der Sportanlage Chlösterli. Die Pflege des Spiel-/Trainingsmaterials sowie des Materialraums liegt in der Verantwortung der Trainer:Innen. Dabei ist die notwendige Sorgfaltspflicht zu wahren. Dies gilt im Übrigen auch für die Benutzung der gesamten Anlagen der Gemeinde. Diesbezüglich wird auf die Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen sowie die Benutzungsordnung der Gemeinde Urdorf für die Sportanlagen hingewiesen. Materialbestellungen müssen bei Bedarf direkt an den Leiter Material für die Spielmaterialbeschaffung zu richten. Bei grob fahrlässigen Materialverlusten, Beschädigungen usw. behält sich der Vorstand vor, die allfälligen Kosten mit der Entschädigung des verantwortlichen Trainers zu verrechnen. 

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Unterhalt der Fussballtore / Allgemeine Schäden an den Sportanlagen

 

Grundsätzlich ist der FCU für den Unterhalt der Sportanlage (Fussballplätze/Clubhaus) zuständig. Die Tore sind nach den Trainings und Spielen unbedingt wieder an ihrem angestammten Platz zu versorgen und abzuschliessen. So können Schäden an den Toren reduziert und mögliche Unfälle durch Drittpersonen verhindert werden. 

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Folgende Aufgaben/Arbeiten werden direkt vom Leiter Material wahrgenommen:

  • Vor Beginn der Vor-/Rückrunde werden alle Tore kontrolliert und gegebenenfalls repariert.

  • Direkter Ersatz von Tornetzen und Anlegen von Reservenetzen. 

 

Kleinere Reparaturen durchs Jahr können von jedem/r Trainer:In/Assistent:In selbständig durchgeführt werden. Entsprechendes Material (Kabelbinder, Schnur oder Netzhalterungen) stehen im Materialraum zur Verfügung. Für grössere Schäden an den Toren ist gemäss nachfolgendem Abschnitt (Allgemeine Schäden oder Defekte an den Sportanlagen) vorzugehen. 

 

Allgemeine Schäden oder Defekte an den Sportanlagen

 

Durch den/die Trainer:In festgestellte allgemeine Schäden oder Defekte an den Sportanlagen sind direkt und unverzüglich dem Leiter Material/Infrastruktur zu melden. Dieser wird dann anschliessend für Behebung besorgt sein, sei es durch Eigenleistung oder durch eine Drittfirma. 

 

Schlussbestimmungen

 

Diese Bestimmungen wurden gestützt auf die Vereinsstatuten durch den Vorstand und die Leiterin Geschäftsstelle erlassen. 

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Urdorf, 1. Juni 2023 Vorstand FC Urdorf
Leiter
in Geschäftsstelle FC Urdorf
 

Statuten

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